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Betreuungskompass › Förderung

Förderung · Stand Oktober 2026

Förderung der 24-Stunden-Betreuung: Voraussetzungen, Höhe und Antrag

Wer zu Hause rund um die Betreuung braucht, kann vom Sozialministeriumservice einen monatlichen Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung erhalten – unabhängig vom Vermögen. Hier finden Sie die Voraussetzungen und den Weg zum Antrag.

  • Ab Pflegegeld-Stufe 3
  • Bis zu 800 € bzw. 1.600 € im Monat
  • Antrag beim Sozialministeriumservice

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Schritt 1 von 3: Betreuungssituation

Welche Pflegegeld-Stufe liegt vor?

Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

Ganz offen: Betreuungskompass startet in Kürze. Ihre Anfrage ist vorgemerkt, und wir melden uns persönlich bei Ihnen, sobald wir Ihnen passende Agenturen vorschlagen können.

Bei einer akuten Situation wenden Sie sich bitte direkt an eine Agentur aus der offiziellen Liste auf oeqz.at.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe hängt davon ab, ob die Betreuungskräfte selbstständig oder angestellt arbeiten.

Art der Betreuungpro Betreuungskrafthöchstens pro Monathöchstens pro Jahr
Selbstständige Betreuungskräfte (Werkvertrag)400 €800 €9.600 €
Unselbstständige (angestellte) Betreuungskräfte800 €1.600 €19.200 €

Der Höchstbetrag entspricht zwei Betreuungskräften. „28-Tage-Regel“: Betreut eine selbstständige Betreuungskraft durchgehend mindestens 28 Tage, beträgt der Zuschuss 800 € im Monat. Quellen: oesterreich.gv.at – Förderung der 24-Stunden-Betreuung; sozialministeriumservice.gv.at – 24-Stunden-Betreuung.

Voraussetzungen

Laut Sozialministerium müssen folgende Punkte erfüllt sein.

Betreuungsbedarf und Pflegegeld

  • Bedarf einer Betreuung bis zu 24 Stunden
  • Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3
  • Bei Stufe 3 und 4 stellt das Sozialministeriumservice die Notwendigkeit der 24-Stunden-Betreuung gesondert fest, auf Basis des letzten Pflegegeldgutachtens.
  • Ein Betreuungsverhältnis nach dem Hausbetreuungsgesetz, mit der betreuten Person, einer oder einem Angehörigen oder einem gemeinnützigen Anbieter

Einkommen

  • Einkommensgrenze: 2.500 € netto im Monat
  • Sie erhöht sich um 400 € für jede unterhaltsberechtigte Angehörige bzw. jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen, um 600 € bei Behinderung.
  • Nicht zum Einkommen zählen unter anderem Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe.
  • Das Vermögen wird nicht berücksichtigt.

Betreuungskraft

  • eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen der einer Heimhilfe entspricht, oder
  • mindestens sechs Monate sachgerechte Betreuung der pflegebedürftigen Person, oder
  • eine Ermächtigung (Delegation) zu pflegerischen bzw. ärztlichen Tätigkeiten durch eine diplomierte Pflegekraft oder eine Ärztin bzw. einen Arzt

Qualitätssicherung

  • Nach dem Ansuchen finden verpflichtende Hausbesuche durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen statt.
  • Sie sind Voraussetzung für die Förderung und dienen der Qualität der Betreuung.

Quellen: sozialministerium.gv.at – 24-Stunden-Betreuung; oesterreich.gv.at – Förderung der 24-Stunden-Betreuung; sozialministeriumservice.gv.at – 24-Stunden-Betreuung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen.

So stellen Sie den Antrag

Erste Anlaufstelle ist das Sozialministeriumservice mit seinen neun Landesstellen.

Rechtzeitig ansuchen

Der Zuschuss wird frühestens ab Beginn des Betreuungsverhältnisses gewährt. Das Ansuchen sollte spätestens in dem Monat eingehen, der auf den Betreuungsbeginn folgt; bei späteren Ansuchen ist eine Förderung frühestens ab dem Monat vor dem Ansuchen möglich.

Unterlagen sammeln

Unter anderem Nachweis über das Pflegegeld (bei Stufe 3 und 4 möglichst das letzte Gutachten), Einkommensnachweise, Meldezettel und Gewerbeschein bzw. Nachweis der Sozialversicherung der Betreuungskraft.

Formular einreichen

Das Ansuchen ist schriftlich oder online möglich. Die Formulare, auch in mehreren Sprachen der Betreuungskräfte, finden Sie auf oesterreich.gv.at.

Auf Landesebene können zusätzliche Zuschüsse mit abweichenden Bedingungen bestehen; Auskunft gibt das jeweilige Amt der Landesregierung. Quellen: sozialministeriumservice.gv.at – 24-Stunden-Betreuung; oesterreich.gv.at – Förderung der 24-Stunden-Betreuung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen.

Weitere finanzielle Unterstützung

Die Förderung kommt zum Pflegegeld hinzu. Außerdem sind die Betreuungskosten steuerlich absetzbar.

Pflegegeld pro Monat ab 1. Jänner 2026, Quelle: oesterreich.gv.at – Höhe des Pflegegeldes
Pflegegeld-StufePflegebedarf pro MonatBetrag pro Monat
Stufe 1mehr als 65 Stunden206,20 €
Stufe 2mehr als 95 Stunden380,30 €
Stufe 3mehr als 120 Stunden592,60 €
Stufe 4mehr als 160 Stunden888,50 €
Stufe 5mehr als 180 Stunden, außergewöhnlicher Pflegeaufwand1.206,90 €
Stufe 6mehr als 180 Stunden, Betreuung bei Tag und Nacht nötig1.685,40 €
Stufe 7mehr als 180 Stunden, keine zielgerichteten Bewegungen der Arme und Beine möglich2.214,80 €

Steuer: Kosten der 24-Stunden-Betreuung können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, abzüglich steuerfreier Zuschüsse (oesterreich.gv.at). Wie sich Pflegegeld und Förderung in einem konkreten Kostenbeispiel auswirken, zeigt unsere Seite Kosten der 24-Stunden-Betreuung.

Häufige Fragen

Ab welcher Pflegestufe gibt es die Förderung?

Ab Pflegegeld-Stufe 3. Bei Stufe 3 und 4 prüft das Sozialministeriumservice zusätzlich, ob eine 24-Stunden-Betreuung notwendig ist.

Wird das Vermögen angerechnet?

Nein. Berücksichtigt wird nur das Einkommen der pflegebedürftigen Person mit einer Grenze von 2.500 € netto im Monat; Pflegegeld zählt nicht dazu.

Wie viel Förderung gibt es bei selbstständigen Betreuungskräften?

400 € pro Betreuungskraft und Monat, höchstens 800 € im Monat. Betreut eine selbstständige Betreuungskraft durchgehend mindestens 28 Tage, beträgt der Zuschuss 800 € im Monat.

Wo stelle ich den Antrag?

Beim Sozialministeriumservice, schriftlich oder online. Die Formulare finden Sie auf oesterreich.gv.at.

Wir haben noch keine Pflegegeld-Stufe. Was tun?

Stellen Sie zuerst den Antrag auf Pflegegeld, meist bei der Pensionsversicherungsanstalt. Sie können uns Ihre Situation trotzdem schon schildern – wählen Sie im Formular „Noch keine / beantragt“.

Förderung geklärt? Dann fehlt nur noch die passende Agentur.

Wir schlagen Ihnen 2–3 ÖQZ-24-zertifizierte Agenturen vor, kostenlos und unverbindlich.

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